Revision zum Urteil des BGH 2011 zur Synergetik Methode von Bernd Joschko beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2013

Bernd Joschko ist der vergessene Whistleblower Deutschlands. Siehe auch Rasterfahndung.net. Auch er hat - wie Snowden heute - auf Missstände aufmerksam gemacht und persönliche Nachteile in Kauf genommen. So fand er als Physik-Ing. keinen neuen Arbeitgeber. "Haben Sie auch was gegen Tierversuche?" - meinte ein Institut vor 30 Jahren.

Bernd Joschko hat sich notgedrungen mit "Selbsterfahrung" beschäftigt. Es war ein Zeitthema, ebenso wie alternative Therapien und "Selbstheilung". Sechs Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem BKA wg. Gewissenskonflikt definierte er seine eigene Methode: Die Synergetik Therapie.

Sie sollte in den nachfolgenden 25 Jahren 50 Richter in 20 Gerichtsprozessen beschäftigen, denn Bernd Joschko hat Erfolg, weil er nicht wie die Schulmedizin die Symptome bekämpft, sondern den individuellen Hintergrund in jedem Klienten aufspürt und im Gehirn verändert. Dazu hat er einen neuen Heilberuf 2001 erschaffen: Den Synergetik Profiler. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begrüßte im August 2010 die Sichtweise als neuen Heilberuf, allerdings bekam Bernd Joschko ein Tätigkeitsverbot. Es forderte "Grundkenntnisse der Medizin", doch erst das Verwaltungsgericht in Gießen definierte 2013 den benötigten kleinen HP-Schein. In der Zwischenzeit kam die Staatsanwaltschaft mit 6 Mann ins Kamala, befragte über 60 Klienten: Alle waren sehr zufrieden und die Ermittlungen wurden eingestellt. Schon vorher wurden im Mai 2010 die Klienten einer 70jährigen Synergetik Therapeutin am Frankfurter Landgericht an 5 Prozesstagen ausführlichst befragt: Alle waren begeistert, niemand geschädigt worden - doch auch hier wurden neben 22 Freisprüchen 11 Verurteilungen getätigt - weil etwas hätte passieren können. Die Synergetik Therapie wurde fälschlicherweise von einem Psychiater mit dem medizinischen Katathymen Bilderleben verglichen. Er hatte auch keine Ahnung von Synergetik - also wurden Äpfel mit Birnen verglichen. Der angerufene Bundesgerichtshof definierte die Synergetik Methode als "Konfrontative Psychotherapie" und bestätigte erstmals eine Grenzziehung zum HP-Schein bei dieser völlig neuen Selbstheilungsmethode. Kein Gesundheitsamt war vorher in der Lage, diese Abgrenzung zum strafbaren Heilpraktikergesetz - also zum staatlich erlaubten Heilen - zu definieren. Also riefen wir - Bernd Joschko und der Berufsverband - das Bundesverfassungsgericht an, wo sich der 2. Senat eineinhalb Jahre mit diesen Fragestellungen beschäftigte.

So gibt es trotz erheblichem Aufwand bis heute keine klare Grenzziehung zur Strafbarkeit einer Selbstheilungsmethode, die schon 1999 eine Brustkrebsheilung produzierte. Zur damaligen Zeit hatten sich 96 Synergetik Therapeutinnen zu einer Brustkrebsstudie zusammengeschlossen und sammelten Informationen zur Selbstheilung bei Krebs. Von den insgesammt etwa 600 Teilnehmern der Ausbildungen seit 1993 arbeiten heute nur noch sehr wenige in diesem einzigartigen Beruf, dessen Ausbildung auf massivem Druck des Regierungspräsidium Darmstadt 2011 eingestellt worde - Aberkennung der MWSt-Befreiung. Insgesammt wurden in den letzten 25 Jahren 6,2 Mill € Umsatz erzeugt, wobei "Papa Staat" schätzungsweise 3 Mill € an Steuern einnahm - aber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam - auf das Bild rechts klicken.

Heute arbeit Bernd Joschko in seinem 3. neu erschaffenen Beruf des Psychobionikers und Unterrichtet "Selbstheilung" mit seiner vereinfachten Form der Psychobionik 3.0. Hier werden in der PSYCHE alle Urbilder aktiviert und "Selbstheilung" bzw. neuronale Freiheit geschieht als eigene Leistung.

 

 

Auf den Punkt gebracht:

Die staatlich etablierten Gesundheitsberufe sollen geschützt bleiben - Neues Denken kann noch nicht integriert werden. Synergetik Therapie ist nicht mit der medizinischen Therapie des katathymen Bilderlebens vergleichbar (Äpfel sind keine Birnen). Aber Dr. Goldschmidt als Gutachter im Landgerichtsprozess kannte als Psychiater nicht die neue Strukturwissenschaft der Synergetik. Er ist kein Wissenschaftler - Richter Dr. Immerschmitt auch nicht. Ein Paradigmawechsel ist zuerst immer auch ein biologisches Problem. Also abwarten...

 

 

Aus der Verfassungsbeschwerde 2011

Dr. Wirth: "Die Synergetik-Therapie wird nicht nur zum Heilen und Lindern von Krankheiten und Leiden angewandt, sondern auch – und zwar sowohl bei gesunden als auch kranken Klienten – zu völlig anderen Zwecken, etwa zur Selbsterfahrung, Stärkung des Selbstbewusstseins, zur Klärung von Lebensfragen und zur Sinnfindung (Anlage 1, S. 32 ff.).

Das Heilpraktikergesetz ist aber grundsätzlich auf die Synergetik-Therapie nur in den Fällen anwendbar, soweit sie zum Heilen und Lindern von Leiden angewandt wird (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz), nicht hingegen, wenn dies mit einer anderen Zielsetzung erfolgt und zwar selbst dann, wenn es sich um einen kranken Klienten handelt, der jedoch in der Synergetik keine Linderung oder Heilung sucht, sondern sich selbst erfahren will usw., so dass das Landgericht Frankfurt am Main die Beschwerdeführerin nicht nur in den Fällen freigesprochen hat, in denen die Synergetik-Therapie auf gesunde Klienten angewandt wurde, sondern auch bei kranken Klienten, soweit die Therapie nicht zur Heilung oder Linderung erfolgte (Anlage 1, S. 32 ff.).

Das führt zu dem – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden – Ergebnis, dass das Heilpraktikergesetz einem kranken Klienten nur dann Schutz vor gesundheitlichen Gefahren gewährt, wenn er die Synergetik zu Heilungs- bzw. Linderungszwecken in Anspruch nimmt, ihn jedoch bei identischer Gefahrenlage nicht schützt, wenn er die Synergetik mit einer anderen Zielsetzung – etwa der Selbsterfahrung – nutzt.

Bernd Joschko: Aber "Selbsterfahrung mit der Synergetik" kann Gesundheit fördern - Oder anders formuliert:

Der Anbieter von Synergetik macht sich strafbar, je nachdem was der Klient erwartet. Somit ist die Synergetik Therapeutin vom Denken ihrer Klienten strafrechtlich abhängig. Da dies nicht sinnvoll ist und das BVerfG dem nicht abgeholfen hat, wird die Ausbildung zur Synergetik Therapeutin 2012 eingestellt. Selbstheilung kann nun jeder selbst für sich lernen und als Psychobionik Unterricht nach Art. 5 GG weitergeben. Dafür gibt es nun den Beruf Psychobionik Coach und Profiler. Die Psychobioniker sind dabei immer Lehrer oder Mentor. Der BGH hatte das Anbieten von "Profiling" freigegeben und jede Art von "Selbsterfahrung". Dies trägt nun das BVerfG (sprachlos - Ablehnung der Revision) mit."

Bernd Joschko arbeitet weiterhin HP-Schein frei als Pionier und Forscher im neuen Beruf des Psychobioniker. Er erforscht die PSYCHE des Menschen. Ein Spezialgebiet dazu ist die Erforschung der PSYCHE von Menschen mit Krebs: Epigenetische Krebsforschung. Wie wirken sich Dramen und Konflikte im Familienenergiefeld aus?

Bernd Joschko bietet dazu auch weiterhin Ausbildungen an:
Innenweltbegleiter, Psychobionik Coach, Psychobionik Profiler bis hin zum "synergetischen Krebsbegleiter"

 




Anna und das Bundesverfassungsgericht

"Krebs fällt nicht vom Himmel" - antwortete im Mai 2010 eine Hautkrebsklientin dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt Dr. Immerschmitt auf seine Frage, "Warum machen Sie eine Innenweltreise?". Anna wollte keine OP machen, allerdings hatten ihr die Ärzte große Angst eingejagt und so wollte Anna nur ihre Angst bearbeiten. Sie meinte, Angst würde das Krebswachstum beschleunigen. Zuvor hatte sie einen Psychotherapieplatz vergeblich gesucht und so machte sie eine kostenlose Session während eines Weiterbildungsseminar zum Profiling für Synergetik Therapeuten bei Bernd Joschko. Diese Session kannst du hier in diesem Film sehen - also auch Anna's Grundmotivation erkennen.

Anna suchte sich anschließend eine Synergetik Therapeutin Gudrun E., die von Dr. Immerschmitt vom Landgericht Frankfurt wg. Heilkundeausübung in 33 Fällen angeklagt wurde. Dr. Immerschmitt verurteilte die Synergetik Therapeutin auch im Falle der hilfesuchenden Anna, denn dies sei strafbare Heilkunde. Insgesammt hatten 33 Klienten Innenweltreisen bei Gudrun erlebt und alle waren zufrieden. Dr. Immenschmitt sprach die Synergetik Therapeutin allerdings auch in 22 Fällen frei. Somit war erstmalig eine Grenzziehung zwischen gesunden und kranken Menschen definiert worden.

Dr. Immerschmitt legte in seinem Urteil fest, daß das Anbieten von Profiling nicht unter das HP-Gesetz fällt, da dieses "Wissen wollen" keine Heilkunde darstellt. In einem Profiling wird das Unterbewusstsein des Klienten mit Hilfe einer bestimmten Fragetechnik "abgescannt", um ein individuelles neuronales Informationsmuster für den Krankheitshintergrund zu erhalten. In der Regel sind es 5 bis 8 Faktoren, die Zusammenwirken und somit die "Software" des Körpersymtoms repräsentieren.

Am 22. Juni 2011 bestätigte der BGH in Karlsruhe das Urteil: Synergetik Therapie und die Innenweltreisen seinen eine "Konfrontative Psychotherapie" und die Grenzziehung korrekt. Die dem Bundesverfassungsgericht eingereichte Revision wurde von der 3. Kammer des 2. Senats 19 Monate lang geprüft und Richter Prof. Herbert Landau, Richterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff und Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf lehnten am 13. Juni 2013 die Verfassungsbeschwerde ab. Somit wird die von Dr. Immerschmitt durchgeführte Grenzziehung von den Bewachern der Grundrechten mitgetragen.

 

 

Fazit:

1) Wenn sich eine Krebsklientin durch eine Motivationserhöhung zur Lebensenergie, Reduzierung ihrer Angst oder mehr Durchsetzungkraft im Leben eine Verbesserung ihres Gesundheitstzustandes zum Krebswachstum erwartet, macht sich der Anbieter strafbar. Diese Grenzziehung trägt das BVerfG mit. Dr. Immerschmitt lag die Session von Anna vor - und hier kannst Du sie dir auch anschauen. Dieser Film liegt auf Youtube - rechts auf das Bild klicken

2) Meine vor 20 Jahren selbstgesetzte Aufgabe, eine Grenzziehung vom BVerfG zum Arbeitsgebiet zur Synergetik Therapie einzufordern, ist nunmehr fast erledigt. Es wird z.Zt. noch eine Grenzziehung durch das VG Darmstadtt durchgeführt.

3) Ich stelle die Berufsausbildungen ein. Der Beruf mit allen Rechtstiteln steht zum Verkauf: www.heilberuf.de Viele Menschen suchen alternativen zur Schulmedizin und sind bereit, teilweise Selbstverantwortung für ihr Leben und Gesundung zu übernehmen. Daher wird dieser Heiloberuf auch seinen Platz in der Gesellschaft finden.

4) Mein Wissen gebe ich in Seminaren zur freien und selbstverantwortlichen Anwendung weiter zum Wohle des Einzelnen. Diese neue und verbesserte Methode nennt sich Psychobionik 3.0 und richtet sich direkt an den Klienten. Er erlernt Selbstheilung. Ob und wie schnell er sich selbst heilen kann, öiegt voll in der Eigenverantwortung, denn Heilen ist ein sehr komplexes Geschehen.

 

 

 

Die Sprachlosigkeit des Bundesverfassungsgericht

Ablehnung ohne Kommentar der Revision zur Grenzziehung der Synergetik Therapie zum Gebiet der strafbaren Heilkunde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 13. Juni 2013

19 Monate Beschäftigung mit der Synergetik Methode: Das Bundesverfassungsgericht ist sprachlos !

Dies bedeutet eine Bestätigung des Urteil vom BGH Karlsruhe zur Grenzziehung der Synergetik Methode von Bernd Joschko

- Hier das Urteil vom Landgericht als pdf und hier das Urteil des BGH als pdf

- Hier lesen Sie die Verfassungsbeschwerde - klicken.

 

 

 

Kritik als Anmerkung von Bernd Joschko:

Die Synergetik Methode wurde von allen Gerichten - auch vom BVerwG (Urteil als pdf) - immer nur mit dem Katathymen Bilderleben des Arztes Hans Carl Leuner verglichen und dieser Vergleich ist nicht zulässig, da die Synergetik Methode das naturwissenschaftliche Selbstorganisationsprinzip nutzt. Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen. Aber Richter sind keine Sachverständigen, Psychiater in diesem Falle auch nicht.

Korrekt ist, jeder Mensch muß sich selbst heilen. Kein Mensch kann einen anderen Menschen heilen - höchstens die Symptome zum Verschwinden bringen.
Aktive Selbstheilung ist keine Heilkunde im üblichen Sinne und daher in Selbstverantwortung auch nur vom jedem Selbst durchführbar.

Urteile bitte selbst: Die Anbieter von Techniken zur Selbsterfahrung und somit zur Selbstheilung machen sich strafbar in Abhängigkeit von den ERWARTUNGEN seiner Kunden. Der Anbieter muß somit Verantwortung übernehmen für Vorgänge, die im Gehirn eines anderen Menschen passieren. In einigen Jahren wird das BVerfG sicher anderes darüber denken und urteilen.

Schau dir in diesem Zusammenhang noch einmal den Film von Anna und ihrer Motivation zur Selbst-Heilung an. Kann es sein, das Richter nur die Schulmedizin fördern? Doch Symptombekämpfung ist oft nicht ausreichend intelligent zum Überleben...

 

 

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich 19 Monate mit der Synergetik Therapie und lehnte die Revision sprachlos ab. Damit ist das Urteil des BGH gültig