Psychobionik ist eine Naturwissenschaft - der Psychobioniker braucht keinen HP-Schein, weil er nicht heilt, sondern gemäß GG Art. 5 "Lehre und Forschung" anbietet.
Der
Psychobioniker beruft sich auf den Artikel 5 des GG: Forschung und Lehre sind
frei. Das Bundesverfassungsgericht hat die prinzipielle Unabgeschlossenheit
jeder wissenschaftlichen Erkenntnis zu einem Essentiale der grundgesetzlichen
Wissenschaftsvorstellung gemacht. Es verweist auf die außerrechtlich bedingte
Offenheit des Lebenssachverhalts Wissenschaft und lehnt jede abschließende
Kategorisierung ab, so der langjährige Verfassungsrichter Prof.Dr.Dr. Gerhard
Leibholz in seinem "Gutachten über das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit"
(Göttingen 1982). Aktive Selbstheilung ist ein völlig unerforschtes
Gebiet - jede Innenweltreise kommt einem (Er)Forschungsauftrag nahe und die
Vermittlung von Wissen des Innenweltsurfens kann nur praktisch in Einzelsessions
erfolgen. Damit kann der Psychobioniker als Forschungsberuf das Gebiet der Heiltätigkeit
vermeiden und braucht auch für seine Tätigkeit keine HP-Erlaubnis.
Das
BVerwG hat die Synergetik Methode 2010 als Heilkunde eingestuft, weil sie gezielte
Heilung von medizinischen Krankheiten anbietet. Dazu braucht der Synergetik
Profiler medizinische Grundkenntnisse - also den HP-Schein. Das BVerwG konnte
keine inhaltliche Bewertung der Heilmethode durchführen, sondern mußte
seinem Eindruck nach einen Tätigkeitsvergleich durchführen. Daher
wurde der Synergetik Profiler zum Psychotherapeuten - als zu einem medizinischen
Heilkundigen. Der Staatsrechtler Prof. Dr. jur. Martin Kriele stellte in aller
Schärfe klar, dass es für ein Gericht unmöglich ist, sich durch
medizinische Fragen hindurchzuarbeiten und medizinische Entscheidungen zu fällen.
Gerichte sind dazu weder in der Lage noch dazu legitimiert (NJW 1976, 355 und
S. 105, "Stand der medizinischen Wissenschaft als Rechtsbegriff").
Einem
HP-Schein Inhaber wird ein konkretes überprüfbares Wissen abverlangt,
doch ist dies widerspricht der stets offenen Haltung eines Forschers, der ja
gerade auf seinem Wissensgebiet "Neues" herausfinden will und so auch
neue Wege gehen muß, die vorher noch nie begangen wurden. Das abfragbare
Wissen des HP-Schein ist nicht kompatibel mit der pragmatischen Haltung der
Psychobionik und von daher nicht sinnvoll.
Alleine
durch die Anbietung einer Lernerfahrung zur Selbstheilung wird auch nicht mehr
der Eindruck erweckt, der Anbieter könne heilen oder besäße
synergetische Techniken zur Heilung, weil die selbstverantwortliche Anwendung
des gerade eben erlernten Wissens einen Erfolg bedingt. Dieser Erfolg besteht
auch nicht in einer erzeugten Heilung, sondern in einer Erhöhung der "neuronalen
Freiheit" mit dem Nebeneffekt der möglichen Symptomauflösung.
Dazu braucht es am Anfang einer "Selbstheilungsmaßnahme" einen
Lehrer, Trainer oder Mentor in der Funktion eines Fahrlehrers. kein mensch kennt
seine Innenwelt und die Gesetze des Innenweltsurfens, ausser dem Psychobioniker.
Dieser steigert auch nicht die Selbstheilungskräfte, die ja nur im Sprachgebrauch
existieren und noch nie untersucht worden sind, sondern der Psychobioniker erklärt,
leitet an, schlägt vor oder greift ein, um ein allmähliches eigenständiges
Innenweltsurfen zu ermöglichen. Der Endzustand ist immer eine selbständige
Handlungskompetenz in der eigenen Innenwelt und geht einher mit der Optimierung
der eigenen wichtigsten Ursymbole. Mit dem eigens dafür erschaffenen Begriff
"Neuronale Freiheit" wird dieser Endzustand bezeichnet. Er geht üblicherweise
mit dem größtmöglichem positivem Gesundheitszustand durch Auflösung
der Symptome einher.
Eine Innenweltreise ist immer auch ein kreativer Prozess, ein Kunstwerk und kann nicht mit technischem medizinischen Heilen verwechselt werden. Tiefe Selbsterfahrung ist immer auch tiefe Lebenserfahrung und dafür braucht es keinen HP-Schein.
