Psychobionik ist eine Naturwissenschaft - der Psychobioniker braucht keinen HP-Schein, weil er nicht heilt, sondern gemäß GG Art. 5 "Lehre und Forschung" anbietet.

Der Psychobioniker beruft sich auf den Artikel 5 des GG: Forschung und Lehre sind frei. Das Bundesverfassungsgericht hat die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis zu einem Essentiale der grundgesetzlichen Wissenschaftsvorstellung gemacht. Es verweist auf die außerrechtlich bedingte Offenheit des Lebenssachverhalts Wissenschaft und lehnt jede abschließende Kategorisierung ab, so der langjährige Verfassungsrichter Prof.Dr.Dr. Gerhard Leibholz in seinem "Gutachten über das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" (Göttingen 1982). Aktive Selbstheilung ist ein völlig unerforschtes Gebiet - jede Innenweltreise kommt einem (Er)Forschungsauftrag nahe und die Vermittlung von Wissen des Innenweltsurfens kann nur praktisch in Einzelsessions erfolgen. Damit kann der Psychobioniker als Forschungsberuf das Gebiet der Heiltätigkeit vermeiden und braucht auch für seine Tätigkeit keine HP-Erlaubnis.

Das BVerwG hat die Synergetik Methode 2010 als Heilkunde eingestuft, weil sie gezielte Heilung von medizinischen Krankheiten anbietet. Dazu braucht der Synergetik Profiler medizinische Grundkenntnisse - also den HP-Schein. Das BVerwG konnte keine inhaltliche Bewertung der Heilmethode durchführen, sondern mußte seinem Eindruck nach einen Tätigkeitsvergleich durchführen. Daher wurde der Synergetik Profiler zum Psychotherapeuten - als zu einem medizinischen Heilkundigen. Der Staatsrechtler Prof. Dr. jur. Martin Kriele stellte in aller Schärfe klar, dass es für ein Gericht unmöglich ist, sich durch medizinische Fragen hindurchzuarbeiten und medizinische Entscheidungen zu fällen. Gerichte sind dazu weder in der Lage noch dazu legitimiert (NJW 1976, 355 und S. 105, "Stand der medizinischen Wissenschaft als Rechtsbegriff").

Einem HP-Schein Inhaber wird ein konkretes überprüfbares Wissen abverlangt, doch ist dies widerspricht der stets offenen Haltung eines Forschers, der ja gerade auf seinem Wissensgebiet "Neues" herausfinden will und so auch neue Wege gehen muß, die vorher noch nie begangen wurden. Das abfragbare Wissen des HP-Schein ist nicht kompatibel mit der pragmatischen Haltung der Psychobionik und von daher nicht sinnvoll.

Alleine durch die Anbietung einer Lernerfahrung zur Selbstheilung wird auch nicht mehr der Eindruck erweckt, der Anbieter könne heilen oder besäße synergetische Techniken zur Heilung, weil die selbstverantwortliche Anwendung des gerade eben erlernten Wissens einen Erfolg bedingt. Dieser Erfolg besteht auch nicht in einer erzeugten Heilung, sondern in einer Erhöhung der "neuronalen Freiheit" mit dem Nebeneffekt der möglichen Symptomauflösung. Dazu braucht es am Anfang einer "Selbstheilungsmaßnahme" einen Lehrer, Trainer oder Mentor in der Funktion eines Fahrlehrers. kein mensch kennt seine Innenwelt und die Gesetze des Innenweltsurfens, ausser dem Psychobioniker. Dieser steigert auch nicht die Selbstheilungskräfte, die ja nur im Sprachgebrauch existieren und noch nie untersucht worden sind, sondern der Psychobioniker erklärt, leitet an, schlägt vor oder greift ein, um ein allmähliches eigenständiges Innenweltsurfen zu ermöglichen. Der Endzustand ist immer eine selbständige Handlungskompetenz in der eigenen Innenwelt und geht einher mit der Optimierung der eigenen wichtigsten Ursymbole. Mit dem eigens dafür erschaffenen Begriff "Neuronale Freiheit" wird dieser Endzustand bezeichnet. Er geht üblicherweise mit dem größtmöglichem positivem Gesundheitszustand durch Auflösung der Symptome einher.

Eine Innenweltreise ist immer auch ein kreativer Prozess, ein Kunstwerk und kann nicht mit technischem medizinischen Heilen verwechselt werden. Tiefe Selbsterfahrung ist immer auch tiefe Lebenserfahrung und dafür braucht es keinen HP-Schein.